AFA International
AGENCE FRANCO - ALLEMANDE INTERNATIONALE
Ihr Côte d'Azur Immobilien-Fachmann seit 1988
ALLGEMEINE INFORMATION ZUM KAUF VON IMMOBILIEN IN FRANKREICH
Die Abwicklung des Kaufs einer Immobilie in Frankreich verläuft nach strengen gesetzlichen Richtlinien. Vom Kaufangebot bis zur Eintragung in das Grundbuch werden bestimmte, festgelegte Bestimmungen zu erfüllen sein. Jeder Verkauf muss dabei über einen Notar abgewickelt werden.
Jeder Privatvertrag zum Ankauf einer Wohnimmobilie durch eine Privatperson unterliegt einem Rücktrittsrecht des Käufers von zehn Tagen und niemand kann irgendeine Anzahlung in Empfang nehmen vor dem Ende dieser Frist mit Ausnahme eines professionellen Maklers oder Notars, der ein Verkaufsauftrag erhalten hat und eine finanzielle Garantie zur Rückzahlung dieser Anzahlung vorlegen kann. Dieser Vertrag wird dem Käufer mit eingeschriebenem Schreiben oder ähnlichem zugesandt. Die Rücktrittsfrist beginnt am Tage nach Zustellung.
Wenn man sich handelseinig geworden ist, wird ein rechtsgültiger Vorvertrag unter Beachtung der obigen Vorschriften geschlossen. Dieser kann von einem Notar oder auch einem offiziell zugelassenem Makler angefertigt werden. In diesem Vorvertrag werden die wesentlichen Vertragspunkte festgelegt, die späterhin die Grundlage des Notarvertrags bilden. Dieser Vorvertrag ist absolut bindend und bei Nichteinhaltung von einer Seite muss diese eine Vertragsstrafe von meistens 10 % der Kaufsumme an die andere Partei leisten.
Wenn Sie eine Finanzierung wünschen, geben Sie dies beim Abschluß des Vorvertrags an. Wenn der Verkäufer damit einverstanden ist, kann dieser Finanzierungswunsch -oder bedarf als Vorbehaltsklausel angemerkt werden.
Dieser Vorvertrag wird an den Notar weitergeleitet, der innerhalb eines Zeitraums von 2-3 Monaten den endgültigen Notarvertrag erstellt. Dieser Zeitraum ist relativ lang, da der Notar sich alle Unterlagen vom Kadasteramt, dem Grundbuch und von den Steuerbehörden einholen muß. Der Notar bürgt mit seiner Unterschrift für den rechtmässigen Eigentumsübergang und für die später zu erfolgende Grundbucheintragung.
Zum Kaufpreis muß der Käufer noch die sogenannten Notarkosten begleichen. Dieser vom Notar einzuziehende Betrag schliesst die Grunderwerbssteuer, alle Gebühren und das Notarhonorar ein. Die Höhe richtet sich nach der Art und dem Alter des Objekts. Generell lässt sich sagen, daß die Notarkosten beim Ankauf eines Neubauobjekts etwa 2.5% und eines Altbaus etwa 8 % des Kaufpreises betragen.
Bei all diesen Schritten steht Ihnen AFA International jederzeit zur Seite. Unsere über 25-jährige Erfahrung auf diesem Gebiet lassen wir Ihnen unaufgefordert zu gute kommen.